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AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen Involo GmbH

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen uns, der Involo GmbH, und unseren Kunden. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu diesen AGB.

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung unsererseits. Dies gilt auch dann, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden den Vorrang vor unseren AGB enthalten. Eines Widerspruchs unsererseits bedarf es nicht.

1.3. Die Bestellung oder Abnahme der Lieferung gilt in jedem Fall als Anerkennung der gegenständlichen AGB.

2. Angebot; Vertragsabschluss; Rücktritt

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Alle auf unserer Homepage, in den Katalogen oder in den Angeboten gemachten Angaben, insbesondere Produktbeschreibungen, technische Angaben sowie Form, Farbe oder Gewicht stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar und sind nicht verbindlich. Handelsübliche sowie geringfügige, sachlich gerechtfertigte Abweichungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

2.3. Die Auswahl der Ware sowie deren Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden. Der Kunde hat sich eigenverantwortlich über Maße, Abmessungen, Beschaffenheit, technische Eigenschaften und Qualität der Ware zu informieren. Wir sind weder verpflichtet, den beabsichtigten Verwendungszweck zu ermitteln oder zu prüfen noch den Kunden hinsichtlich der Verwendung der Ware zu beraten oder zu warnen, auch wenn uns der Verwendungszweck bekannt sein sollte.

2.4. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung der Lieferung zustande. Vorausgehende Angebote oder sonstige Erklärungen unsererseits sind stets freibleibend und stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, ein verbindliches Angebot abzugeben. Änderungen bereits abgeschlossener Verträge bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform.

3. Bestellportal

3.1. Für Bestellungen über unser Bestellportal gelten die nachfolgenden Bestimmungen, die übrigen Bestimmungen der AGB gelten subsidiär.

3.2. Die im Bestellportal dargestellten Waren, Leistungen, Preise und sonstigen Angaben stellen kein verbindliches Angebot im rechtlichen Sinne dar, sondern dienen ausschließlich als unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben. Druckfehler, technische Fehler sowie Änderungen hinsichtlich Sortiment, Verfügbarkeit und Preisgestaltung bleiben ausdrücklich vorbehalten.

3.3. Der Kunde kann die ausgewählten Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und seine Eingaben jederzeit vor Abgabe der Bestellung überprüfen, ändern oder berichtigen. Mit dem Anklicken des Bestellbuttons gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab und legt damit ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss vor.

3.4. Bestelleingangsbestätigung: Nach Absenden der Bestellung erhält der Kunde automatisch eine E-Mail, mit der der Eingang seiner Bestellung bestätigt wird. Diese Bestelleingangsbestätigung dient ausschließlich der Information über den Zugang der Bestellung und stellt weder eine Annahme des Vertragsangebots noch eine sonstige verbindliche Erklärung unsererseits dar.

3.5. Auftragsbestätigung und Vertragsabschluss: Ein Vertrag kommt grundsätzlich erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung der Bestellung, insbesondere durch Auslieferung der Ware oder Rechnungslegung, zustande.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Den vereinbarten Preisen liegen die Material- und Lohnkosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zugrunde. Preisänderungen, insbesondere Preiserhöhungen bei uns treffende Kostensteigerungen, bleiben ausdrücklich vorbehalten.

4.2. Unsere Preise gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ab Werk (EXW gemäß Incoterms) am Standort unseres Unternehmens. Alle Preise verstehen sich netto in Euro. Die gesetzliche Umsatzsteuer, Zollabgaben, Abgaben für die Entsorgung von Verpackungen (ARA, Entsorgungs-Lizenzgebühr), sowie Kosten für Verpackung, Versand, Transport, Versicherung und sonstige mit der Lieferung verbundene Nebenkosten und Abgaben, werden gesondert in Rechnung gestellt.

4.3. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei Teilrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura zur Zahlung fällig.

4.4. Erfüllungsort für alle Zahlungen ist unsere Geschäftsanschrift.

4.5. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen (9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB) zu verrechnen.

4.6. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzugs, die zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Gegenüber Unternehmern umfasst dies jedenfalls einen Pauschalbetrag von 40 Euro. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

4.7. Die Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen setzt die vertragsgemäße Einhaltung sämtlicher Zahlungsbedingungen durch den Kunden voraus. Wir sind berechtigt, die Ausführung laufender oder künftiger Lieferungen ohne vorherige Mahnung oder Nachfristsetzung auszusetzen oder zu verweigern, wenn der Kunde mit Zahlungen aus früheren Lieferungen in Verzug ist oder nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit begründen.

4.8. In diesen Fällen haften wir nicht für Schäden oder Nachteile, die dem Kunden aus der Nichtausführung, Einschränkung oder Verzögerung der Lieferung entstehen. Wir behalten uns zudem das Recht vor, Lieferungen nach eigenem Ermessen ausschließlich gegen Vorauszahlung oder andere geeignete Sicherheiten vorzunehmen.

4.9. Werden nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden vermuten lassen, oder überschreitet der Kunde vereinbarte Zahlungsziele trotz schriftlicher Mahnung, sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung sämtlicher offener Forderungen zu verlangen sowie angemessene Sicherheiten für noch nicht erfüllte Leistungen zu fordern. Bis zur vollständigen Erbringung der geforderten Sicherheiten oder Zahlungen können wir weitere Lieferungen und Leistungen zurückhalten, ohne dass der Kunde daraus irgendwelche Ansprüche ableiten kann.

4.10. Bei Bekanntwerden der Zahlungsunfähigkeit, drohenden Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung des Kunden oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen sind wir berechtigt, die Auslieferung noch nicht ausgelieferter Waren einzustellen sowie von sämtlichen noch nicht vollständig erfüllten Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

4.11. Bei Aufträgen, die in mehreren Teillieferungen oder Teilleistungen erbracht werden, sind wir berechtigt, jede einzelne Teillieferung bzw. Teilleistung gesondert in Rechnung zu stellen. Beruht unsere Preisgestaltung auf einem vom Kunden angenommenen Gesamtangebot, das mehrere Lieferungen oder Leistungen umfasst, und beauftragt der Kunde in der Folge nur einzelne Teile dieses Angebots oder weicht die tatsächliche Bestellung von dessen Umfang ab, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend anzupassen. Dies gilt insbesondere für den Wegfall von Mengenrabatten, Paketpreisen, sonstigen Preisvorteilen oder kalkulationsrelevanten Nachlässen, die auf dem ursprünglich angebotenen Gesamtumfang beruhen.

4.12. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen sowie die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns ausdrücklich anerkannt oder unbestritten sind.

4.13. Die Abtretung von Forderungen des Kunden gegen uns an Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

4.14. Soweit der Kunde keine wirksame Zahlungswidmung trifft, werden eingehende Zahlungen nach den gesetzlichen Bestimmungen zunächst auf Kosten, sodann auf Zinsen und schließlich auf die jeweils älteste offene Kapitalforderung angerechnet.

5. Lieferung, Gefahrübergang und Annahmeverzug

5.1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist unsere Geschäftsanschrift.

5.2. Die Lieferung erfolgt ab Werk (EXW gemäß Incoterms), sofern nicht im Einzelfall schriftlich anders vereinbart. Versand und Transport erfolgen daher auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Bereitstellung der Ware zur Verladung bzw mit Mitteilung der Versandbereitschaft am Erfüllungsort auf den Kunden über. Der Versand erfolgt unversichert auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

5.3. Die Lieferung erfolgt durch uns oder eine Spedition unserer Wahl, welche von uns beauftragt wird. Die Beauftragung des Transports erfolgt in diesem Fall ausschließlich als Serviceleistung; an der vereinbarten Lieferkondition sowie am Zeitpunkt des Gefahrübergangs gemäß EXW ändert sich dadurch nichts.

5.4. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die der Sphäre des Kunden zuzurechnen sind, und nimmt der Kunde die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht ab, gerät er ohne weitere Mahnung in Annahmeverzug. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. Sämtliche hierdurch entstehenden Kosten, insbesondere Lager-, Manipulations-, Transport- und Versicherungskosten, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt bzw durch eine entsprechende Preisanpassung weitergegeben. Weitergehende Ansprüche auf Ersatz des uns aus der Verzögerung entstehenden Schadens bleiben hiervon unberührt.

5.5. Unsere Leistung gilt mit Eintritt des Annahmeverzugs als erbracht. Während des Annahmeverzugs haften wir für den Verlust oder die Beschädigung der Ware nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

5.6. Die Verpackung unserer Waren erfolgt dergestalt, dass diese unter normalen Transportbedingungen vor Beschädigungen geschützt ist. Die Art der Verpackung der Ware erfolgt nach unserer Wahl beziehungsweise ist der Erzeugerfirma vorbehalten. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine bestimmte Art der Verpackung zu verlangen. Die von uns innerhalb Österreichs gelieferten Waren werden von uns entsorgungslizenziert verkauft und geliefert, sofern nicht anders vereinbart. Sofern der Kunde die Sonderwünsche bei der Lieferung wünscht (zB besonderes Gebinde, Express), ist dies im Rahmen der Bestellung ausdrücklich schriftlich mitzuteilen. Dadurch bedingte Mehrkosten sind zur Gänze vom Kunden zu tragen.

5.7. Bei den Lieferterminen und Lieferfristen handelt es sich um unverbindliche Angaben. Die genannten Zeitangaben dienen ausschließlich zur Orientierung. Eine genaue Terminierung erfolgt erst nach abschließender Klärung aller Details und Vorlage sämtlicher benötigter Unterlagen. Betriebsstörungen jeglicher Art, Transporthindernisse und Fälle höherer Gewalt (zB Streiks, Naturkatastrophen etc) berechtigen uns zur Verlängerung der vereinbarten Lieferfristen und hat der Kunde keine daraus resultierenden Ansprüche auf Vergütung oder Schadenersatz.

5.8. Wir sind zu Teil- oder Vorlieferungen berechtigt. Bei Teillieferungen gilt jede einzelne Lieferung als eigenständige Leistung.

5.9. Sofern unser Lieferant nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß liefert, sind wir berechtigt, binnen fünf Monaten vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. Aus einem derartigen Lieferverzug kann der Kunde keinerlei (Schadenersatz-)ansprüche gegen uns geltend machen.

6. Rahmenverträge

6.1. Sofern vom Kunden ein Rahmenauftrag an uns übermittelt wird, stellt dies ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Rahmenvertrages dar und bindet dies den Kunden für die Dauer von 7 Tagen ab Zugang des Rahmenauftrages bei uns. Erfolgt innerhalb der 7-tägigen Frist keine Annahme unsererseits, gilt das Angebot als abgelehnt, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung bedarf. Sofern unsererseits ein Angebot mit Rahmendetails zum Abschluss eines Rahmenauftrages an den Kunden übermittelt wird, stellt dies ein unverbindliches Angebot zur Angebotslegung an den Kunden dar, welches vom Kunden binnen 7 Tagen schriftlich zu bestätigen ist.

6.2. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gilt der Rahmenvertrag ab der Bestätigung für eine Laufzeit von zwölf Monaten. Während dieser Laufzeit ist der Kunde berechtigt, die vereinbarten Waren entsprechend seinem Bedarf in den festgelegten Teilmengen abzurufen. Jeder Abruf des Kunden bedarf zu seiner Verbindlichkeit unserer Bestätigung oder gilt durch die Ausführung der Lieferung als bestätigt.. Der Rahmenvertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Rahmenvertrag automatisch um weitere sechs Monate. Erfolgt auch zum Ende einer solchen Verlängerungsperiode keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Rahmenvertrag jeweils erneut automatisch um weitere sechs Monate.

6.3. Nach Bestätigung eines Abrufs sind Änderungen, Verschiebungen oder Stornierungen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zulässig. Bei speziell für den Kunden beschafften Waren sind wir berechtigt, dem Kunden sämtliche bis zum Zeitpunkt der Änderung oder Stornierung bereits angefallenen Material-, Beschaffungs- , Produktions-, Lager-, Verwaltungs- und sonstigen Kosten sowie einen angemessenen Anteil des entgangenen Gewinns in Rechnung zu stellen.

6.4. Die Lieferung erfolgt entsprechend den jeweils bestätigten Abrufen und den darin festgelegten Lieferterminen. Jede Teillieferung gilt als eigenständige Leistung und kann gesondert fakturiert werden. Die Verrechnung erfolgt grundsätzlich nach Auslieferung der jeweiligen Abrufmenge. Für sämtliche Lieferungen gelten die im Rahmenvertrag, in unserer Auftragsbestätigung oder in den AGB vereinbarten Zahlungsbedingungen.

6.5. Die im zustande gekommenen Rahmenvertrag vereinbarten Preise, Rabatte, Konditionen und sonstigen Vereinbarungen gelten ausschließlich für die vereinbarte Vertragslaufzeit von 12 Monaten, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Sofern im Einzelfall nicht anders ausverhandelt, werden im Falle der Verlängerung des Rahmenvertrages gemäß Punkt 6.2 die Preise, Rabatte und Konditionen und sonstigen Vereinbarungen neu verhandelt und gelten wiederum für den Zeitraum der konkreten Verlängerung des Rahmenvertrages. Während der jeweiligen Vertragslaufzeit ist eine Anpassung der vereinbarten Preise durch uns ausschließlich (i) im Falle höherer Gewalt (Force Majeure), sofern die Ereignisse zu einer nachweisbaren und erheblichen Erhöhung der Beschaffungs- , Produktions- oder Leistungserbringungskosten führen, oder (ii) wenn der Hersteller bzw Vorlieferant die Preise für die vertragsgegenständliche Ware oder wesentliche Komponenten nach Vertragsabschluss um mehr als 25% gegenüber dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preis erhöht. In den vorgenannten Fällen darf die Preisanpassung nur in dem Umfang erfolgen, in dem die tatsächlich nachgewiesenen Mehrkosten entstehen. Preisänderungen aus anderen Gründen sind während der Vertragslaufzeit ausgeschlossen.

6.6. Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Abnahmemengen innerhalb der Laufzeit des Rahmenvertrages vollständig abzurufen. Werden vereinbarte Mengen bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit nicht oder nicht vollständig abgerufen, sind wir berechtigt, nach Ablauf der letzten vereinbarten Abruffrist den gesamten noch offenen Auftragsumfang in Rechnung zu stellen. Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Die Auslieferung der Ware erfolgt in diesem Fall erst nach vollständiger Bezahlung des in Rechnung gestellten Kaufpreises. Ab dem Zeitpunkt des Fristablaufs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie sämtliche mit deren Lagerung verbundenen Kosten.

7. Individuell angefertigte Ware, Lagerhaltung und Abnahmeverpflichtung

7.1. Bei Waren, die nach den kundenspezifischen Vorgaben des Kunden hergestellt, bedruckt und konfektioniert oder speziell für den Kunden beschafft werden („individualisierte Ware“), verpflichtet sich der Kunde zur vollständigen Abnahme der vereinbarten bzw für ihn disponierten Warenmengen. Dies gilt auch, wenn für den Kunden ein von uns bereits geführter Artikel in einer Menge beschafft wird, die über unsere Verkaufsmenge der letzten 12 Monate hinausgeht. Wird hinsichtlich der individualisierten Ware ein Rahmenvertrag zwischen dem Kunden und uns abgeschlossen, gelten die Bestimmungen des Punktes 6. Uneingeschränkt, sofern nachstehend keine abweichenden oder ergänzenden Regelungen getroffen werden. Die in Punkt 7. enthaltenen besonderen Regelungen gehen als lex specialis den Regelungen des Punktes 6. vor, soweit zwischen den Bestimmungen ein Widerspruch oder eine Abweichung besteht.

7.2. Damit eine lückenlose Versorgung des Kunden gewährleistet ist, sind wir unter Berücksichtigung von Beschaffungs- und Produktionszeiten, Mindestbestellmengen der Vorlieferanten, wirtschaftlichen Bestell- und Produktionseinheiten sowie der bisherigen oder prognostizierten Bedarfsentwicklung des Kunden berechtigt angemessene Warenbestände für individualisierte Ware aufzubauen und vorzuhalten bzw entsprechende Warenmengen rechtzeitig zu disponieren. Dies gilt auch über die Laufzeit eines allfälligen Rahmenvertrages hinaus, sofern der Kunde einer solchen Bevorratung nicht ausdrücklich und schriftlich vor deren Aufbau widersprochen hat. Als angemessener Lagerbestand gilt ein Bestand, der dem voraussichtlichen Bedarf des Kunden unter Berücksichtigung der Lieferzeiten und Abnahmemengen bei Produzenten für die individualisierte Ware entspricht. Zur Ermittlung dieses Bedarfs sind die in der Vergangenheit vom Kunden getätigten Bestellungen, insbesondere das durchschnittliche Bestellvolumen der vorangegangenen Monate, zu berücksichtigen.

7.3. Der auf dieser Grundlage aufgebaute Lagerbestand sowie die bereits verbindlich bestellte, produzierte, in Produktion befindliche oder zur Beschaffung disponierte individualisierte Ware ist vom Kunden zu den jeweils vereinbarten Preisen und Konditionen abzunehmen. Die Abnahme erfolgt entsprechend dem tatsächlichen Bedarf des Kunden bzw den vereinbarten Abrufmengen.

7.4. Die Beendigung der Geschäftsbeziehung, die Kündigung eines Rahmenvertrages (iSd Punktes 6.2) oder sonstige Änderungen der Geschäftsgrundlage entbinden den Kunden nicht von seiner Verpflichtung zur Abnahme und Bezahlung der individualisierten Ware, die für ihn bereits hergestellt, beschafft, disponiert, bestellt oder eingelagert wurden.

7.5. Im Falle einer Kündigung oder sonstigen Beendigung der Geschäftsbeziehung ist der Kunde verpflichtet, sämtliche zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Lagerbestände sowie die bereits verbindlich bestellte, in Fertigung befindliche oder sich im Zulauf befindliche individualisierte Ware vollständig abzunehmen und zu bezahlen. Die Verrechnung erfolgt zu den zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung, Disposition oder Produktionsfreigabe vereinbarten Preisen und Konditionen.

7.6. Der Kunde hat uns auf Anfrage sämtliche für eine sachgerechte Produktions- , Beschaffungs- und Lagerplanung erforderlichen Informationen über seinen voraussichtlichen Bedarf rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Er ist darüber hinaus verpflichtet, erkennbare und wesentliche Änderungen seines erwarteten Bedarfs oder seiner Abnahmemengen unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt der Kunde eine entsprechende Mitteilung, haften wir nicht für daraus resultierende Überbestände, Lieferverzögerungen oder sonstige Nachteile.

7.7. Bei kundenspezifischen Druckaufträgen erhält der Kunde vor Produktionsbeginn einen Korrekturabzug, eine Druckvorschau oder die finale Druckdatei zur Prüfung und Freigabe. Mit Erteilung der Freigabe bestätigt der Kunde die sachliche, technische und inhaltliche Richtigkeit sowie die Vollständigkeit aller Druckdaten, Texte, Farben, Abmessungen, Kennzeichnungen und sonstigen Gestaltungselemente. Erst nach schriftlicher oder elektronischer Druckfreigabe beginnt die Fertigung. Änderungen nach Druckfreigabe erfolgen nur auf Kosten des Kunden.

7.8. Für Fehler, Mängel oder Abweichungen, die auf vom Kunden bereitgestellten, freigegebenen oder genehmigten Druckdaten beruhen, übernehmen wir keine Haftung und keine Gewährleistung. Dies gilt insbesondere für Rechtschreib-, Satz-, Farb- , Layout-, Maß- oder Inhaltsfehler. Hiervon ausgenommen sind ausschließlich solche Mängel, die nachweislich auf eine fehlerhafte Umsetzung der vom Kunden freigegebenen Druckdaten durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.

8. Rücksendungen

8.1. Rücksendungen von Waren bedürfen grundsätzlich unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Ein Anspruch auf Rücknahme - ausgenommen im Falle der Mangelhaftigkeit nach Maßgabe von Punkt 10. \- besteht nicht. Insbesondere sind wir nicht verpflichtet, irrtümlich, falsch oder in zu großer Menge bestellte Ware zurückzunehmen.

8.2. Sofern wir einer Rücknahme im Einzelfall zustimmen, erfolgt diese ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen: (i) (ii) (iii) Die Kosten für Transport, Bearbeitung, Prüfung, Wiedereinlagerung sowie sonstige im Zusammenhang mit der Rücknahme entstehende Aufwendungen trägt der Kunde. Wir sind berechtigt, diese Kosten bei der Erstellung einer Gutschrift entsprechend in Abzug zu bringen. Geöffnete, angebrochene, beschädigte, verschmutzte oder aus hygienischen Gründen nicht wiederverwendbare Verpackungseinheiten bzw. Gebinde sind von der Rücknahme und Gutschrift ausgeschlossen. Für Warenrücksendungen mit einem Nettowarenwert von weniger als EUR 100,00 erfolgt grundsätzlich keine Gutschrift.

8.3. Die Entscheidung über die Annahme einer Rücksendung sowie die Höhe einer allfälligen Gutschrift liegt ausschließlich in unserem Ermessen. Eine Rücknahme stellt kein Anerkenntnis von Mängeln oder sonstigen Ansprüchen dar.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegenüber dem Kunden aus dem jeweiligen Auftrag zustehender Ansprüche, insbesondere bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungen in unserem alleinigen Eigentum. Bis zu diesem Zeitpunkt beziehungsweise während dieses Zeitraumes („Vorbehaltszeit“) ist der Kunde nur mit unserer schriftlichen Zustimmung berechtigt, die Ware weiterzuveräußern, zu be- oder verarbeiten oder zu vereinigen außer in jenen Fällen, in denen die Ware ausdrücklich zur Weiterveräußerung, Be- bzw Verarbeitung oder Vereinigung bestimmt ist. Die Berechtigung endet bei Eintritt der in Punkt 9.4 genannten Umstände.

9.2. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder anderweitige Überlassung der Vorbehaltsware während der Vorbehaltszeit ist ohne unsere nachweisliche schriftliche Zustimmung unzulässig.

9.3. Der Kunde tritt für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Begleichung unserer Forderungen die ihm aus dem Weiterverkauf entstehenden, insbesondere künftigen Forderungen gegen seinen Kunden/Auftraggeber zahlungshalber ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf und verpflichtet sich, die Abtretung bei Entstehen der Forderungen in seinen Geschäftsbüchern zu vermerken.

9.4. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, liegt eine Überschuldung oder Zahlungseinstellung vor oder wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen, sind wir berechtigt, sämtliche noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sofort an uns zu nehmen. Zur Durchführung dieser Maßnahme wie auch zu einer allgemeinen Besichtigung der Vorbehaltsware hat der Kunde uns oder von uns beauftragten Dritten jederzeit Zutritt zu gewähren. Ebenso können wir weitere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sofort geltend machen; dasselbe gilt bei einer sonstiger wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden.

9.5. Im Falle einer Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Beeinträchtigung bzw. Inanspruchnahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, auf unser bestehendes Eigentumsrecht ausdrücklich hinzuweisen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um dieses zu schützen. Der Kunde hat uns über derartige Maßnahmen oder Ansprüche Dritter unverzüglich zu informieren und uns sämtliche zur Wahrung unserer Rechte erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen.

9.6. Der Kunde muss die Ware pfleglich behandeln und in ordnungsgemäßem Zustand halten. Wir sind in diesem Zusammenhang berechtigt, die Ware nach angemessener Vorankündigung zu besichtigen und nach Abstimmung mit dem Kunden zu untersuchen oder durch beauftragte Dritte untersuchen zu lassen.

10. Gewährleistung, Mängelrüge; Haftung

10.1. Wir leisten Gewähr, dass die Ware handelsüblicher Qualität entspricht, ohne Garantie der Eignung für bestimmte Verwendungszwecke und eine bestimmte Verarbeitung. Branchenübliche Qualitätsschwankungen und Abweichungen beim Material oder im Druck stellen keine Mangelhaftigkeit der Ware dar. Bei Lieferungen nach Normen gelten die technischen Normen des Herstellerlandes.

10.2. Produktionsbedingt kann die tatsächlich gelieferte Menge um bis zu ±10 % von der bestellten Menge abweichen. Der Kunde erklärt sich bereits mit Auftragserteilung mit einer entsprechenden Mehr- oder Minderlieferung einverstanden. Die Verrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich gelieferten Menge.

10.3. Ebenso stellen produktions- und materialbedingte Maßabweichungen von bis zu 10 % keinen Mangel dar und begründen weder Gewährleistungs-, Schadenersatz- noch sonstige Ansprüche des Kunden.

10.4. Bei kundenspezifischen Druckausführungen bzw bedruckter Ware liegt die Zusammensetzung und Beschaffenheit der verwendeten Farben außerhalb unseres Einflussbereiches. Daher leisten wir keine Gewähr für Lichtbeständigkeit, Wasserbeständigkeit, Abriebfestigkeit oder die langfristige Haltbarkeit des Druckbildes übernehmen. Aufgrund der materialspezifischen Eigenschaften sowie der eingesetzten Druckverfahren sind branchenübliche und technisch unvermeidbare Farb-, Druck- und Passerschwankungen sowie geringfügige Abweichungen in der Farbwirkung oder Druckposition vom Kunden zu akzeptieren und stellen keine Mangelhaftigkeit dar und begründen weder Gewährleistungs-, Schadenersatz- noch sonstige Ansprüche des Kunden.

10.5. Produktionsbedingter Ausschuss bei bedruckten Waren von bis zu 3 % der bestellten Menge gilt als branchenüblich und stellen keine Mangelhaftigkeit dar und begründen weder Gewährleistungs-, Schadenersatz- noch sonstige Ansprüche des Kunden.

10.6. Schwankungen der Materialstärke von bis zu ±10 % gegenüber den vereinbarten oder angegebenen Werten sind produktionsbedingt möglich, branchenüblich und vom Kunden zu tolerieren. Derartige Abweichungen stellen keinen Mangel dar und begründen weder Gewährleistungs-, Schadenersatz- noch sonstige Ansprüche des Kunden.

10.7. Wir leisten keine Gewähr für Mängel, die auf unsachgemäße Lagerung, Verwahrung, Verwendung oder Transport zurückzuführen sind. Behauptet der Kunde derartige Mängel hat dieser die sachgemäße Lagerung, Verwahrung, Verwendung oder Transport zu beweisen.

10.8. Überdies leisten wir keine Gewähr für Angaben über Produkte und Produkteigenschaften in Katalogen, Homepage, Angebote, Preislisten etc.

10.9. Der Kunde hat nach Ablieferung die Ware im Hinblick auf Menge, Inhalt und allfällige Transportschäden unverzüglich und sorgfältig zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, spätestens aber binnen fünf Werktagen nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen und sind uns ein entsprechendes Muster der beanstandeten Ware sowie sonstige Nachweise (zB Lichtbilder) zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat die Besichtigung der Ware durch uns oder einen von uns beauftragten Dritten (zB Versicherung, Gutachter) zu ermöglichen und zu dulden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Ist die Mängelrüge des Kunden berechtigt, wird nach unserer Wahl entweder (i) der Mangel binnen angemessener Frist durch Austausch oder Verbesserung behoben, (ii) die mangelhafte Ware gegen Gutschrift des Kaufpreises zurückgenommen oder (iii) eine von uns festzulegende Kaufpreisreduktion gewährt, welche jedoch mit der Höhe des Kaufpreises der mangelhaft gelieferten Ware begrenzt ist. Eine Mängelrüge des Kunden ist nicht zulässig, sofern dieser ohne vorherige schriftliche Verständigung und unser ausdrückliches Einverständnis, über die gelieferte Ware bereits verfügt oder diese an dritte Personen weitergegeben hat.

10.10. Die Rücksendung beanstandeter Ware bedarf in jedem Fall unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Sämtliche im Zusammenhang mit der Rücksendung entstehenden Kosten und Aufwendungen, insbesondere für Transport, Lagerung und Bearbeitung, sind vom Kunden zu tragen. Erfolgt eine Rücksendung ohne unsere vorherige Zustimmung, sind wir berechtigt, die Annahme der Ware zu verweigern oder die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden an diesen zurückzusenden. Etwaige hierdurch entstehende Aufwendungen und Schäden gehen zu Lasten des Kunden.

10.11. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelrüge, kann er Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache nicht mehr geltend machen.

10.12. Unsere Haftung für Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, ausgenommen für Personenschäden, ausgeschlossen. Darüber hinaus ist unsere Haftung der Höhe nach mit dem Betrag von EUR 100.000 beschränkt.

10.13. Weitergehende Ansprüche aus Gewährleistung und/oder Schadenersatz, insbesondere auch für entgangenen Gewinn und Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, sofern uns keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft. Im Falle der Behauptung der groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits, trifft den Kunden die diesbezügliche Beweislast.

10.14. Die Verjährungsfrist für sämtliche Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung und/oder Schadenersatz beträgt sechs Monate ab Lieferung der Ware.

11. Zylinder, Klischees, Equipment

11.1. Der Kunde gewährleistet, dass er über sämtliche für die Ausführung des Auftrags erforderlichen gewerblichen Schutz- und Urheberrechte an den uns zur Verfügung gestellten Mustern, Skizzen, Zeichnungen, Entwürfen und sonstigen Unterlagen verfügt. Für den Fall, dass Dritte aufgrund einer Verletzung solcher Rechte Ansprüche gegen uns geltend machen, verpflichtet sich der Kunde, uns diesbezüglich vollumfänglich schad- und klaglos zu halten.

11.2. Soweit zur Durchführung des Auftrags Werkzeuge, Produktionsmittel oder sonstige Fertigungsunterlagen, insbesondere Zeichnungen, Negative, Klischees oder Druckzylinder, von uns hergestellt oder in unserem Auftrag hergestellt werden, verbleiben diese unabhängig von einer vollständigen oder teilweisen Kostenübernahme durch den Kunden in unserem alleinigen Eigentum. Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe oder Aufbewahrung dieser Werkzeuge, Produktionsmittel oder Fertigungsunterlagen besteht nicht. Sämtliche in diesem Zusammenhang anfallende Kosten sind mangels gegenteiliger Vereinbarung vom Kunden gesondert zu tragen.

12. Anwendbares Recht; Gerichtsstand; Schlussbestimmungen

12.1. Es gilt materielles österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

12.2. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz sachlich zuständige Gericht vereinbart. Hat der Kunde seinen Sitz in der Europäischen Union wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ergeben, insbesondere auf für Streitigkeiten in Bezug auf die AGB, der Sitz unserer Gesellschaft vereinbart.

12.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird jedoch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, an Stelle von ungültigen Bestimmungen solche gültigen zu treffen, welche dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck dieser Vereinbarung am nächsten kommen. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einem in diesem AGB normierten Maß der Leistung oder Zeit beruht; es tritt in solchen Fällen ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit anstelle des Vereinbarten. Entsprechendes gilt, falls sich in dieser Vereinbarung eine ergänzungsbedürftige Regelungslücke ergeben sollte.

12.4. Sämtliche dem Kunden im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zugänglich gemachten Informationen und Unterlagen über unser Unternehmen, unsere Produkte, Leistungen, Geschäftspartner, Vertriebspartner oder Kunden sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben, offenzulegen, zu veröffentlichen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Dies gilt insbesondere für Muster, Entwürfe, Zeichnungen, Spezifikationen, Kostenvoranschläge, Kalkulationen, Angebote, Preislisten, Werbeunterlagen, Verträge sowie sonstige technische oder kaufmännische Unterlagen und Informationen, unabhängig davon, in welcher Form sie dem Kunden überlassen wurden oder ihm sonst bekannt geworden sind.

Stand 03.09.2026

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